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Qualifizierte elektronische Signatur (QES) erklärt

Die QES ist in der EU der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. So funktioniert sie, so bekommen Sie eine und das ändert die EUDI-Wallet.

Digitale IdentitätVeröffentlicht

Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, ist eine elektronische Unterschrift, die das EU-Recht der handschriftlichen gleichstellt. Artikel 25 der eIDAS-Verordnung sagt ausdrücklich, dass sie die gleiche Rechtswirkung hat wie eine handschriftliche Unterschrift, und dass eine QES aus einem Mitgliedstaat in allen anderen anerkannt werden muss. Keine andere elektronische Signatur hat diesen Status automatisch.

Die drei Stufen elektronischer Signaturen

eIDAS (Verordnung (EU) Nr. 910/2014, geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1183) unterscheidet drei Stufen.

Stufe Was sie ist Typischer Einsatz Rechtliche Wirkung
Einfach (EES) Beliebige elektronische Daten, die einem Dokument zugeordnet sind, etwa ein getippter Name oder ein Häkchen Alltägliche Freigaben, viele Online-Formulare Darf als Beweis nicht allein wegen der elektronischen Form abgelehnt werden, die Urheberschaft müssen Sie aber belegen
Fortgeschritten (FES) Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, identifiziert ihn, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt, spätere Änderungen sind erkennbar Geschäftsverträge, interne Abläufe Als Beweis zulässig, der Wert hängt vom Aufbau ab
Qualifiziert (QES) Fortgeschrittene Signatur, erstellt mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit und beruhend auf einem qualifizierten Zertifikat Verträge mit Schriftformerfordernis, amtliche Eingaben Der Handschrift gleichgestellt, EU-weit anerkannt

Der Sprung von der fortgeschrittenen zur qualifizierten Signatur liegt vor allem in der Vertrauensinfrastruktur. Bei der QES ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) beteiligt, der geprüft wird, von einer nationalen Behörde beaufsichtigt wird und in einer EU-Vertrauensliste steht. Er stellt Ihr qualifiziertes Zertifikat aus, und der Signaturschlüssel liegt in zertifizierter Hardware oder in einer zertifizierten Fernsignatur-Umgebung.

So bekommen Sie eine QES

  1. Anbieter wählen. Prüfen Sie, ob der Anbieter in der Vertrauensliste seines Mitgliedstaats geführt wird. In Deutschland pflegt die Bundesnetzagentur diese Liste, EU-weit sind die Vertrauenslisten öffentlich.
  2. Identität nachweisen. Der Anbieter muss Sie nach Artikel 24 eIDAS mit einem Verfahren prüfen, das einer persönlichen Anwesenheit gleichwertig ist. Üblich sind Prüfung vor Ort, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, ein notifiziertes eID-System oder ein beaufsichtigtes Fernidentifizierungsverfahren.
  3. Zertifikat erhalten. Es verknüpft Ihren Namen mit einem öffentlichen Schlüssel. Manche Anbieter stellen kurzlebige Zertifikate für eine einzelne Signatur aus, andere langlebige.
  4. Signieren. Sie öffnen das Dokument, bestätigen die Signatur und authentifizieren sich, meist mit PIN und einem zweiten Faktor.

Fernsignatur statt Chipkarte

Bis etwa 2016 hieß QES in der Regel Chipkarte plus Lesegerät. Seit eIDAS ist die Fernsignatur verbreitet: Der Vertrauensdiensteanbieter hält Ihren Signaturschlüssel in einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit, die er betreibt, und Sie lösen ihn mit einer starken Authentifizierung aus, die nur Sie kontrollieren. Auf diesem Modell beruhen die meisten mobilen QES-Lösungen, auch die auf nationalen Ausweisen aufbauenden.

Einige Länder haben die QES in ihre nationale eID eingebaut. In Österreich enthält die ID Austria, die im Dezember 2023 die Handy-Signatur abgelöst hat, nach der Registrierung eine kostenlose QES. In Deutschland können Anbieter Sie über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in wenigen Minuten für eine QES identifizieren, mehr dazu auf unserer Seite zu Deutschland. Estland unterstützt qualifizierte Signaturen mit der ID-Karte seit Jahren. Je Land sieht das anders aus, einen Überblick finden Sie im Länderbereich.

Was die EUDI-Wallet ändert

Die europäische digitale Identitäts-Wallet, die wir in unserem Leitfaden zur EUDI-Wallet beschreiben, soll die QES einheitlich aufs Smartphone bringen. Nach der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (siehe eIDAS 2.0 erklärt) müssen Wallets das qualifizierte Signieren ermöglichen, und die Mitgliedstaaten müssen es für nicht berufliche Zwecke kostenlos anbieten. Zwei Einschränkungen gelten Stand Oktober 2026:

  • Der Start verläuft ungleichmäßig. Die Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2026 eine Wallet bereitstellen. Die nationalen Starts stehen an unterschiedlichen Punkten, die QES in der Wallet ist also noch nicht überall verfügbar.
  • „Nicht beruflich“ ist nicht im Detail definiert. Die Verordnung erlaubt den Staaten, den kostenlosen Dienst auf nicht berufliche Zwecke zu begrenzen. Selbstständige, die Geschäftsverträge unterschreiben, brauchen möglicherweise weiter einen kostenpflichtigen Anbieter.

Die Wallet trennt außerdem sauber: Sie hält Ihre Identitätsnachweise, und ein qualifizierter Anbieter kann auf dieser Grundlage das Signaturzertifikat ausstellen. Wie genau beides zusammenspielt, wird in technischen Spezifikationen noch ausgearbeitet.

Wann Sie wirklich eine QES brauchen

Die meisten Online-Freigaben kommen ohne sie aus. Sie brauchen eher eine QES, wenn

  • ein Gesetz die Schriftform verlangt und eine elektronische Entsprechung zulässt,
  • eine Behörde oder ein Gericht sie im Portal fordert,
  • die Gegenseite maximale Beweiskraft wünscht, etwa bei einem hochwertigen Vertrag über Grenzen hinweg,
  • eine Bank oder Versicherung sie beim Onboarding verlangt (siehe Digitale Identität im Banking).

Für einen Lieferschein oder eine Newsletter-Einwilligung reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur. Eine QES zu verlangen, erzeugt dort nur Reibung.

Grenzen, die Sie kennen sollten

  • Nationale Formvorschriften bleiben. Einige Dokumente brauchen weiterhin Papier, einen Notar oder eine öffentliche Urkunde. Eine QES hebt das nicht auf.
  • Die Prüfung entscheidet. Eine Signatur nützt nur, wenn der Empfänger sie prüfen kann. Nutzen Sie Prüfwerkzeuge, die EU-Vertrauenslisten auswerten, und bewahren Sie die signierte Datei im Originalformat auf.
  • Zertifikate laufen ab. Für die Langzeitarchivierung braucht es Zeitstempel oder Bewahrungsdienste, damit die Signatur auch nach Ablauf des Zertifikats prüfbar bleibt.
  • Das Identitätsniveau zählt. Die Stärke der Identifizierung bei der Ausstellung macht die Signatur vertrauenswürdig. Wie eID-Niveaus abgestuft sind, steht unter Vertrauensniveaus.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine QES brauchen, fragen Sie die anfordernde Stelle, welche Signaturstufe sie verlangt, und vergleichen Sie dann Anbieter nach Identifizierungsmöglichkeiten, Preis und Plattformunterstützung. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr nationaler Ausweis bereits eine QES enthält, wie die ID Austria. Wer auf die Wallet warten will, sollte den nationalen Starttermin und die genauen Bedingungen für das kostenlose Signieren im Blick behalten.

Häufige Fragen

Ist eine QES dasselbe wie eine digitale Signatur?

Nicht ganz. Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren. Die QES ist eine rechtliche Kategorie nach eIDAS: Sie verbindet dieses Verfahren mit einem qualifizierten Zertifikat, einer zertifizierten Signaturerstellungseinheit und einer geprüften Identität. Viele Signaturen in Alltagswerkzeugen sind nicht qualifiziert.

Kann ich mit einer QES jeden Vertrag unterschreiben?

In den meisten Fällen ja, denn sie ersetzt die gesetzlich geforderte Schriftform, sofern das Gesetz die elektronische Form zulässt. Für einzelne Dokumente kann das nationale Recht Papier oder einen Notar verlangen, etwa im Familien- oder Immobilienrecht. Prüfen Sie das für Ihre Art von Dokument.

Brauche ich eine Chipkarte und ein Lesegerät?

Meist nicht mehr. Bei der Fernsignatur verwahrt der Vertrauensdiensteanbieter Ihren Signaturschlüssel in einer zertifizierten Umgebung, und Sie lösen die Signatur mit einem zweiten Faktor aus, zum Beispiel einer App-Bestätigung. Manche bevorzugen weiterhin Karte oder Token.

Gilt meine QES aus einem EU-Land auch in einem anderen?

Ja. Eine QES auf Basis eines qualifizierten Zertifikats aus einem Mitgliedstaat muss in allen anderen als QES anerkannt werden. Ob die Software des Empfängers sie prüfen kann, ist eine praktische Frage, die rechtliche Wirkung ist aber gleich.

Macht die EUDI-Wallet die QES kostenlos?

Die überarbeitete eIDAS-Verordnung verlangt, dass Wallet-Nutzer für nicht berufliche Zwecke kostenlos qualifiziert signieren können. Was als nicht beruflich gilt, regeln die Staaten bei der Umsetzung, daher können die Bedingungen je nach Land abweichen.

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